Berufsfeld
Technik
Kommen Sie in unser Team!
Anwendungsberaterin/Anwendungsberater (m/w/d) im Bereich Dokumentenmanagement und Workflow(Enterprise Content Management)
Die Anstellung erfolgt unbefristet. Die zu besetzende Position ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Über unsDas Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Über Ihren neuen JobSie werden in der Abteilung "E-Government" am Standort Kamp-Lintfort eingesetzt. Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen beraten Sie Kommunalverwaltungen bei der Einführung und Weiterentwicklung moderner ECM-Lösungen auf Basis der Fabasoft eGov-Suite.
Dabei begleiten Sie unsere Kundinnen und Kunden von der Anforderungsaufnahme über die fachliche und technische Konzeption bis hin zur Umsetzung individueller Lösungen. Ihr Aufgabengebiet umfasst außerdem Lösungen im Bereich der E-Akte für öffentliche Verwaltungen sowie die Anbindung von Fachverfahren aus dem KRZN-Portfolio.
Sie werden an unserem Standort in Kamp-Lintfort tätig sein und auf Wunsch zusätzlich im Home Office eingesetzt.
Aufgabenbereich:Melden Sie sich gerne telefonisch bei:
Natascha Lenz
Telefon: 742
Sie erfüllen die Anforderungen nicht zu 100% und haben dennoch Lust auf den Job?
Kein Problem - wir gehen den Weg gemeinsam als Team - inklusive Einarbeitung und passgenauen Entwicklungsmaßnahmen!
BewerbungBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens zum 27.09.2026 elektronisch über unser Bewerberportal.
Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch
Wir freuen uns auf Sie!
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.