Berufsfeld
Technik
Als größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Niedersachsen leisten wir mit praxisorientierter Lehre und Forschung unseren Beitrag für eine lebenswerte Zukunft. Die Professur vertritt im Studienbereich Landschaftsarchitektur der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur den Bereich Städtebau und Freiraumplanung in Lehre, Forschung und Transfer.
Die Professur soll Studierende für die Entwicklung nachhaltiger städtebaulicher Konzepte in urbanen Räumen an der Schnittstelle zur Freiraumplanung begeistern. Sie lehrt städtebauliches Entwerfen und die Gestaltung urbaner Räume im Bachelorstudiengang Freiraumplanung sowie im Master Landschaftsarchitektur. Gemeinsam mit Studierenden werden in Studienprojekten Lösungen für eine zukunftsfähige Stadt- und Freiraumgestaltung erarbeitet. Zudem bringt die Professur ihre Expertise zu Urbanisierungsprozessen in den internationalen Masterstudiengang Land Use Transformation ein.
Die enge Zusammenarbeit mit der Professur für Stadtplanung und Planungsrecht sowie weiteren Professuren im Studienbereich Landschaftsarchitektur schafft ideale Voraussetzungen für projektorientiertes und praxisnahes Arbeiten. Der Campus Haste, eingebettet in eine weitläufige Parkanlage, bietet eine inspirierende Atmosphäre für Lehre, Forschung und Entwurfsarbeit. Mit der Werkstatt Landschaftsarchitektur und dem Staudengarten stehen vielfältige Möglichkeiten für kreatives, experimentelles und interdisziplinäres Arbeiten zur Verfügung.
Ihre AufgabenDie Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten gemäß den Kriterien des NHG. Für diese Professur sind folgende Kriterien nach 25 (1) NHG spezifiziert:
Die Professur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und in Vollzeit ausgeschrieben. Der Arbeitsort ist Osnabrück. Die Vergütung erfolgt nach BesGr. W2 NBesO.
Die Hochschule Osnabrück setzt sich für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ein und fördert Vielfalt. Bewerbungen von Menschen aller Hintergründe sind ausdrücklich willkommen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden Menschen mit Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen bevorzugt berücksichtigt.
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